Wohlfahrt

Die besondere Fürsorge für die Armen und Schwachen ist Teil der biblischen Gesetzgebung und damit für alle Jüdinnen und Juden zur religiösen Pflicht erhoben. Auf diese Weise drückt die Zedakah, die Wohltätigkeit, den Rechtsanspruch auf ausreichende Hilfe aus und soll das Demütigende des Almosennehmens verhindern. Biblische Gesetze wie die Zehntabgabe von Vieh und Getreide, die Abgabe von zinslosen Darlehen und das Recht der Armen auf die Nachlese der Ernte sollten dazu dienen, soziale Unterschiede innerhalb des jüdischen Volkes auszugleichen. Die Gewährleistung der Wohlfahrt innerhalb der Jüdischen Gemeinde hat so stets einen wichtigen Stellenwert eingenommen und sich auf zahlreiche Lebensbereiche erstreckt. Mit Hilfe zahlreicher Vereine und Spenden der Gemeindemitglieder wurden Einrichtungen erhalten, die z.B. folgende Aufgaben übernahmen: die Fürsorge für die Bedürftigen, die Hilfe für Waisenkinder und Alte, die gastfreundliche Aufnahme der Ortsfremden, die Auslösung unschuldig Gefangener, die Unterstützung notleidender Thoragelehrter, die Hilfe für die Aussteuer und Verheiratung mittelloser Bräute, die Pflege der Kranken und die Bestattung der Toten. Auch in der Frankfurter Judengasse gab es eine Vielzahl wohltätiger Vereine und Einrichtungen, wie z.B. die Herberge und das Spital Hekdesch, Darlehenskassen und Beerdigungsbrüderschaften. Auch zahlreiche Lehrhäuser und Betstuben wurden von Spenden unterhalten, so die Klause. Nach der Emanzipation der Jüdinnen und Juden entwickelte sich das ursprünglich religiöse Gebot mehr und mehr zu einem freiwilligen Stiftungswesen jüdischer Bürger*innen, die nun auch verstärkt für die Einrichtungen der Stadt spendeten. So haben zahlreiche jüdische Familien, insbesondere die Rothschilds viele Stiftungen und wohltätige Einrichtungen der Stadt ins Leben gerufen.