Gemeindeverwaltung

Die Jüdinnen und Juden bildeten innerhalb der Frankfurter Bevölkerung eine in sich abgeschlossene und abgesonderte Gruppierung. Ihr Verhältnis nach außen, also zum städtischen Rat und zu den christlichen Einwohner*innen wurde durch die Stättigkeitsordnung geregelt. Die Verhältnisse im Innern konnten und mussten sie weitgehend selbst regeln. Die Aufgaben, die sich hier ergaben, wurden durch die jüdische Gemeindeverwaltung wahrgenommen. Sie vertrat die Gemeinde einerseits nach außen hin, insbesondere gegenüber dem städtischen Rat, aber auch gegenüber dem Kaiser, und war andererseits innerhalb der Judengasse verantwortlich für Sicherheit und Ordnung, für die Gesundheits- und Sozialfürsorge, übte eine beschränkte Gerichtsbarkeit aus und hatte vor allem in kultischen Fragen die Oberhoheit. An der Spitze der Gemeindeverwaltung standen die sogenannten Baumeister oder Vorsteher, die Kastenherren und die Hospitalmeister. Ihnen war eine Vielzahl von hohen und niederen Gemeindebeamten und -dienern unterstellt, so die Rabbiner, die Ärzte, der Hekdeschverwalter, ein Teil der Lehrer, die Gemeindeschreiber, der Schulklepper, der Vorbeter, die Hebamme, die Nachtwächter und weitere.