Rabbiner

12 April 2023

Der Rabbiner, auch Rabbi, Rebbe, Judenmeister oder Lehrmeister genannt, stellt die oberste religiöse Autorität dar und fungiert als Richter im jüdischen Religionsgesetz. Er ist kein Priester und hat keine besondere Funktion im jüdischen Gottesdienst. Seit Ende des Mittelalters wurden die Rabbiner festangestellte Gemeindebeamte, die ein Gehalt bezogen und freie Wohnung hatten. In Frankfurt betrug es zu Beginn des 18. Jahrhunderts 600 Gulden im Jahr und war damit ein sehr hohes Gehalt. Außerdem standen ihnen gewisse Gebühren für ihre Amtshandlungen zu. Neben dem Gemeinderabbiner lebten in der Judengasse stets auch Gelehrte, die den Titel Rabbiner führten und teilweise als Vorsteher eigener Lehrhäuser zahlreiche Schüler und Studenten um sich versammelten. Der Gemeinderabbiner, der in Frankfurt den Titel des Oberrabbiners führte, wurde vom Gemeindevorstand, den Baumeistern, eingestellt und teilweise sehr strikt kontrolliert. Vor Übernahme seines Amtes musste er einen Eid auf die Stättigkeit ablegen und Gehorsam gegen die Obrigkeit geloben. Die Wirksamkeit des Rabbiners lag weniger in der Synagoge, denn erst allmählich wurde die Predigt Bestandteil des jüdischen Gottesdienstes. Als oberster Richter war er nicht nur in religiösen Fragen wie Eheschließungen und Scheidungen zuständig, sondern vor allem auschlaggebend in allen Fragen der jüdischen Gerichtsbarkeit, die im Mittelalter alle Bereiche des täglichen Lebens, von der Ernährung bis hin zu Geschäftsbeziehungen umfasste. Außerdem war er die oberste schulische Autorität, der die Frankfurter Gemeindelehranstalten unterstanden. Die Förderung des Talmudstudiums war stets das Anliegen der Rabbiner, da die Kenntnis des Talmuds die Grundlage der jüdischen Religionsausübung bildete. Im Jahre 1694 lebten acht Rabbiner in der Judengasse, 1703 waren es vier. Der Gemeinderabbiner lebte in der Eichel. Im Laufe der Jahrhunderte haben viele berühmte Gelehrte in Frankfurt gelebt und teilweise als Gemeinderabbiner fungiert. Auch auswärtige Jüdinnen und Juden wandten sich in Rechtsstreitigkeiten an die Frankfurter Oberrabbiner.