Einwanderung von Jüdinnen und Juden in Frankfurt

Frankfurt ist einer der ältesten und wichtigsten Siedlungsorte für Jüdinnen und Juden in Deutschland. Wie in anderen Städten und Gegenden Europas waren auch hier die Jüdinnen und Juden im Mittelalter und in der Neuzeit immer wieder blutigen, meist durch religiösen Fanatismus veranlassten Pogromen und Vertreibungen ausgesetzt, so 1241, 1349 und im Fettmilch-Aufstand 1614. Dennoch haben hier seit dem Mittelalter bis heute fast ununterbrochen Jüdinnen und Juden gelebt. Ihr Status wurde in den sogenannten Stättigkeitsordnungen geregelt, durch die sie seit 1616 unter ausdrücklichen kaiserlichen Schutz gestellt worden sind. In Frankfurt blieben sie seither von Vertreibung verschont. Bereits seit dem frühen 16. Jahrhundert begann die Zahl der Frankfurter Jüdinnen und Juden von wenigen Hundert auf bis zu 3000 im 18. Jahrhundert anzusteigen. Dieser Anstieg geht nicht nur auf natürliche Vermehrung, sondern vor allem auf Einwanderung aus anderen Städten und Regionen zurück. Oft kam es zu Einwanderungswellen, als Jüdinnen und Juden aus anderen Orten vertrieben wurden und Zuflucht im relativ sicheren Frankfurt fanden. So kamen beispielsweise 1498 viele Jüdinnen und Juden aus Nürnberg hierher, nachdem sie von dort vertrieben worden waren. Frankfurt war darüber hinaus als Messe- und Handelsstadt auch ein Magnet, der den Zuzug aus wirtschaftlichen Gründen attraktiv erscheinen ließ. Schließlich hatte die Obrigkeit, also der städtische Rat und der Kaiser, am Zuzug von Jüdinnen und Juden aufgrund ihrer Steuerkraft ein gewisses Interesse. Gleichwohl versuchte der Rat mit Rücksicht auf antijüdische Einstellungen unter den christlichen Stadtbewohner*innen eine allzu starke Vermehrung der Jüdinnen und Juden in Frankfurt zu verhindern. So sollten nur diejenigen fremden Jüdinnen und Juden aufgenommen werden, die ein gewisses Vermögen (1000 Gulden) nachweisen konnten. Darüber hinaus wurde die Höchstzahl der jüdischen Haushaltungen auf 500 und die Zahl der jährlichen Heiraten auf 12 beschränkt.