Ein rabbinischer Richter oder Rabbinatsassessor ist ein Rabbiner, zu dessen Aufgabenbereich die Entscheidung religiöser Fragen gemäß dem Talmud und dem jüdischen Religionsgesetz gehört. Er besitzt die Ausbildung eines Rabbiners, hat jedoch im Gegensatz zu diesem nicht die Stellung des geistiges Oberhauptes seiner Gemeinde inne. Größere jüdische Gemeinden, so wie die Gemeinde Frankfurt, unterhielten ein dreiköpfiges Rabbinatsgericht, das sich stets aus den zwei Dajanim und dem Rabbiner zusammensetzte, die für die Klärung der religionsgesetzlichen Fragen, die im Judentum alle Lebensbereiche des einzelnen tangieren, zuständig waren. Damit waren die Dajanim des Rabbinatsgerichtes im Gegensatz zu den zahlreichen Rabbinern, die als Privatgelehrte in der Judengasse lebten, stets Angestellte der Gemeinde.