Namensregistrierung

Im Mittelalter kannte man im Allgemeinen keine festgelegten Nachnamen. Auch die Jüdinnen und Juden hatten nur feste Vornamen, denen sie den Namen ihres Vaters anfügten, also etwa Isaak ben Abraham, Isaak Sohn des Abraham. Zur weiteren Unterscheidung trugen sie dann entweder den Namen des Ortes, von dem sie oder ihre Vorfahren eingewandert waren. So gab es häufig die Namen Fulda, Oppenheim, Fürth etc. Oder sie trugen den Namen des Hauses, in dem sie wohnten. Bei einem Umzug innerhalb der Gasse wurde dann aber häufig der Name des neuen Hauses angenommen, so dass es oft schwierig ist, die Identität einer Person festzustellen. Auch Namen, die sich von einem Beruf herleiten, sind zu finden, so zum Beispiel Schames, was der hebräische Ausdruck für Schulklepper ist. Im Zuge der Französischen Revolution und der Emanzipationsbestrebungen wurden die Frankfurter Jüdinnen und Juden 1809 verpflichtet, feste Nachnamen anzunehmen, die sie ins Israelitische Bürgerbuch eintragen ließen. Sie konnten den Namen frei wählen, allerdings mussten Vater und Sohn den gleichen Namen annehmen. Meist wurden dabei die alten Hausnamen oder Ortsnamen beibehalten.