Mendel ben Isaak ben Avigdor Bass, auch Samst genannt, stammte aus Krakau und war in den Jahren 1644-1666 Oberrabbiner in Frankfurt. Er lebte in der Dienstwohnung des Rabbiners im Haus Eichel. In der Jüdischen Gemeinde entfaltete er eine rege Tätigkeit und war an vielen Neuordnungen maßgeblich beteiligt. So wurde im Jahr 1644 beschlossen, die nötigen Geldmittel, gegen eine auf deutsche Jüdinnen und Juden verhängte Kopfsteuer auf alle Familienoberhäupter umzulegen. Für die Rabbinischen Richter, deren Zahl auf sechs festgelegt wurde, wurde eine neue Dienstvorschrift ausgearbeitet. Im Jahre 1656 wurde eine Instruktion für die in Frankfurt ansässigen jüdischen Ärzte erlassen, um die Krankenversorgung der Gemeindemitglieder zu gewährleisten. Den Ärzten wurde verboten, ohne die Erlaubnis zweier Gemeindevorsteher zu verreisen und jeder Arzt war verpflichtet, im Notfall auch die Patient*innen seines Kollegen zu behandeln. Einer der damals in Frankfurt lebenden Ärzte und Unterzeichner des Protokolls war Jone Bonn. Aus der Amtszeit des Mendel Bass stammt auch die im Jahre 1662 erlassene Anordnung für den Unterricht der Kinder. Mit besonderer Strenge und harten Strafen ging Rabbiner Bass gegen diejenigen vor, die den Namen Gottes entweihten. Seine Nachkommen lebten im 17. und 18. Jahrhundert im Hause Wetterhahn.