Kleiderordnung

In der mittelalterlichen Gesellschaft wurde im Allgemeinen von der Obrigkeit, in Frankfurt vom städtischen Rat, angeordnet, dass sich in der Art der Kleidung die Zugehörigkeit einer Person zu Stand, Beruf oder Glaubensgemeinschaft ausdrücken müsse. Auch die Jüdinnen und Juden sollten unmittelbar als solche erkennbar sein. Bei ihnen hatte vor allem auch die Kirche darauf gedrungen, dass sie sich besonders kenntlich machten. Etwa seit Einrichtung des Ghettos im Jahre 1462 mussten sie in Frankfurt zu diesem Zweck ein besonderes Abzeichen, den gelben Ring, tragen. Im frühen 18. Jahrhundert hatte die Reglementierung der Kleidung durch die städtische Obrigkeit nachgelassen. Die letzte Kleiderordnung des Rats für die Frankfurter Bürger*innen datiert aus dem Jahre 1731. Den gelben Ring mussten die Jüdinnen und Juden seit 1728 nicht mehr tragen. Gleichwohl bildete sich damals eine besondere Judentracht heraus, durch die Jüdinnen und Juden nach wie vor erkennbar waren. Jetzt war es die jüdische Gemeindeverwaltung selbst, die den Jüdinnen und Juden Kleidervorschriften machte, die sie durch sogenannte Observatoren überwachen ließ. Mit diesen Anordnungen sollten einer als verwerflich geltenden Luxus- und Verschwendungssucht vorgebeugt werden. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts hatte die Gemeindeverwaltung solche Vorschriften erlassen, die in der Praxis aber selten eingehalten wurden.