Judenzeichen

Das Judenzeichen war in der Regel ein gelber Ring, den die Jüdinnen und Juden an ihrer Kleidung tragen mussten. Es war im Mittelalter von der katholischen Kirche geschaffen worden, um Jüdinnen und Juden von Christinnen und Christen zu unterscheiden und kenntlich zu machen. Die Vorschriften wurden zum ersten Mal auf dem IV. Lateran Konzil im Jahre 1215 erlassen, sind aber in Deutschland lange Zeit nicht durchgeführt worden. In der Vorgassenzeit, d.h. im 13. und 14. Jahrhundert, haben sich Jüdinnen und Juden in Frankfurt in ihrer Kleidung nicht von den christlichen Nachbar*innen unterschieden. 1451 aufgefordert durch den berühmten Kardinallegaten Nicolaus von Cues, setzte der Rat der Stadt bis 1460 durch, dass die jüdische Bevölkerung Frankfurts ebenfalls ein besonderes Kleiderabzeichen tragen musste. Nach der Einrichtung der Judengasse hatten die Jüdinnen und Juden ein Judenabzeichen, einen gelben Ring, an ihrer Kleidung zu tragen. Lange Zeit scheint diese Vorschrift jedoch nicht eingehalten worden zu sein, da dies in häufigen Klagen immer wieder angemahnt wurde. Den Jüdinnen und Juden gelang es auch, diese Vorschriften teilweise abzuschwächen, so entband Kaiser Karl V. auf dem Reichstag von Regensburg im Jahre 1546 sie vom Tragen der Kleiderabzeichen bei ihren Reisen auf den Landstraßen. Das Judenabzeichen blieb jedoch aufrechterhalten und wurde erneut in der Stättigkeit von 1616 verankert. Erst im Jahre 1728 schaffte der Wiener Reichshofrat gegen den Protest des städtischen Rats die besonderen Judenabzeichen für Frankfurt endgültig ab. Er verfügte dies mit der Begründung, dass diese Vorschrift schon längst nicht mehr eingehalten werde und der Bürgerschaft noch kein Schaden dadurch