Hospitalmeister

Die Hospitalmeister hatten innerhalb der jüdischen Gemeindeverwaltung eine hohe Stellung, wo sie gleich hinter den Baumeistern und den Kastenherren rangierten. Wie diese, so war auch das Amt des Hospitalmeisters ein unbesoldetes Ehrenamt. Es sollte aus der religiösen Verpflichtung zur Wohltätigkeit heraus in jährlichem Turnus von Männern aus den reichsten und angesehensten Kreisen der jüdischen Gemeinde ausgeübt werden. Allerdings scheint das Amt wenig begehrt gewesen zu sein. Den Hospitalmeistern oblag die Verwaltung der Krankenanstalten in der Judengasse. Die unmittelbare Pflege der Kranken und Bedürftigen oblag aber den Gemeindeärzten, dem Hekdeschmann und den Krankenwärtern. Neben der Hospitalfürsorge hatten die Hospitalmeister noch andere Aufgaben. So waren sie Beisitzer bei verschiedenen Wahlen, etwa der der Baumeister und Kastenherren, wurden als Berater in Finanzangelegenheiten herangezogen und anderes mehr.