Drach-Kannsche Wirren

Als Drach-Kannsche Wirren wird der Kampf um die Vorherrschaft innerhalb der jüdischen Gemeinde Frankfurts bezeichnet, den von 1669 an bis in die Mitte der 1680er Jahre hinein Isaak Kann mit seinen Anhängern gegen den angesehenen Abraham Drach führte. Kann ließ durch seine Anhänger, zu denen zum Teil sehr schlecht beleumundete Personen wie etwa Amschel Schuh gehörten, falsche Anschuldigungen gegen Drach erheben. So beschuldigte er ihn unter anderem, Jüdinnen und Juden, die zum Christentum übergetreten waren, wieder zum Judentum bekehrt zu haben, was damals aus christlicher Sicht als schwerwiegendes Verbrechen galt. Die Vorwürfe erwiesen sich jedoch als haltlos. Kanns Parteigänger gelang es, auswärtige Mächte in den Streit hineinzuziehen, so das geistliche Gericht in Mainz, den Kaiser, den städtischen Rat und das Reichskammergericht. Diese Institutionen rivalisierten vielfach selbst um Macht- und Einflusssphären. Besonders durch Bestechungen war es möglich, sie gegeneinander auszuspielen und für die eigenen Interessen zu vereinnahmen. So gelang es der Partei Kanns tatsächlich, Drach längere Zeit in Mainz einkerkern zu lassen. Nach jahrelangem Streit wurde die Angelegenheit 1684 vom Reichshofrat endgültig zugunsten Abraham Drachs entschieden. Schaden trugen beide Kontrahenten davon. Während Isaak Kann zu einer Strafe von 100.000 Talern verurteilt wurde, was damals einem sehr großen Vermögen entsprach, waren auch Drachs Vermögensverhältnisse durch den Streit sehr zerrüttet. Die von ihm erhobenen Schadensersatzansprüche konnte er nur in geringem Umfang geltend machen. Kann war es hingegen gelungen, sich bald wieder zu einem der reichsten Männer unter Frankfurts Juden aufzuschwingen. Die Familie Kann spielte unter Frankfurts Jüdinnen und Juden weiterhin eine führende Rolle. Einige Jahrzehnte später, in der Mitte des 18. Jahrhunderts, entzündeten sich an ihrer Position erneut heftige innerjüdische Machtkämpfe, die als sogenannte Kulp-Kannsche Wirren in die Frankfurter Stadtgeschichte eingegangen sind.