An der Spitze der jüdischen Gemeindeverwaltung standen die Baumeister, die auch Vorsteher genannt wurden. Dieses Amt wurde stets von zwölf Männern ausgeübt. Je zwei von ihnen führten für je zwei Monaten den Vorsitz, so dass jeder der Baumeister im Laufe eines Jahres einmal Vorsitzender war. Die Baumeister vertraten die Judenschaft nach außen, insbesondere gegenüber dem städtischen Rat und dem Kaiser. Innerhalb der jüdischen Gemeinde waren sie die zentrale Machtinstanz mit sehr umfassenden Befugnissen, wie Gerichtsbarkeit, weitgehender Steuerhoheit etc. Vor allem hatten sie großen Einfluss auf die Bestellung der Angehörigen der Gemeindeverwaltung, insbesondere auf die Berufung der Rabbiner, die ihnen unterstellt waren. Im Unterschied zu den ihnen unterstellten Gemeindebeamten und -dienern, die von der Gemeinde ein Gehalt bezogen, waren die Baumeister ehrenamtlich tätig. Im Gegensatz zu den Verwaltungsgremien der Stadt, wie dem Rat, die beim Ausscheiden eines Mitglieds selbst einen Nachfolger bestimmten, wurden die Baumeister von den Angehörigen der jüdischen Bevölkerung gewählt. Allerdings war das Wahlverfahren sehr umständlich; vor allem aber: es waren nur die Hausväter zu den Wahlen zugelassen – und hier wiederum nur diejenigen mit einem Vermögen von mehr als 1000 Gulden, damals ein sehr bedeutender Betrag. Auf diese Art hatten nur die reichen und wohlhabenden Männer, mithin kaum mehr als 10 % der jüdischen Einwohnerschaft Frankfurts, bei den Baumeisterwahlen Wahlrecht.