Abraham Naftali Herz Halevi war von 1560-1599 als Gemeinderabbiner tätig und wohnte im Hause Eichel. Im Jahre 1583 bekräftigte er die Zuständigkeitsanordnungen des Frankfurter Rabbinats gegen die Einmischung auswärtiger Rabbiner in die Angelegenheiten der Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Während seiner Amtszeit wurde vom Gemeindevorstand erstmals verordnet, dass der Rabbiner und die Rabbinischen Richter nur noch mit seiner Einwilligung Briefe an jüdische Gemeinden, die unter fremder Herrschaft standen, schreiben durften. Künftig standen die Rabbiner zunehmend unter der Kontrolle des Gemeindevorstandes.