Erst der moderne Staat kennt ein System von Steuern, Abgaben und Gebühren, das weitgehend unabhängig ist von Konfession, Stand, Herkunft usw. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts gab es dagegen ungleiche Belastungen für die verschiedenen Gruppierungen der Gesellschaft. So hatten vor allem die Jüdinnen und Juden eine Reihe von besonderen Steuern, Abgaben und Gebühren zu leisten, die oft über das hinausgingen, was die christlichen Bürger*innen zu erbringen hatten. Der Frankfurter Historiker Alexander Dietz nennt für die Frankfurter Jüdinnen und Juden 34 verschieden Abgaben. Sie wurden von den Kastenherren der jüdischen Gemeinde eingezogen und waren größtenteils an den Rat und den Kaiser abzuliefern. Dabei handelte es sich zum Teil um Schutzgelder, die die Jüdinnen und Juden für das Aufenthaltsrecht in der Stadt, die sogenannte Stättigkeit, zu entrichten hatten.