Simon Hakohen war von 1463-1473 Rabbiner und Vorsitzender des Rabbinatsgerichtes in Frankfurt. Er stammte aus Mainz und war zuerst Rabbiner in Bingen gewesen. Er amtierte als erster Rabbiner nach Errichtung der Judengasse. Wie sein Name Hakohen besagt, entstammte er dem Priestergeschlecht. Zu seinen wichtigsten religionsgesetzlichen Entscheidungen zählte der Entschluss, die Vorladung eines Frankfurter Juden vor ein auswärtiges rabbinisches Gericht zu verbieten. Es hatte sich nämlich der Missbrauch entwickelt, dass sich die Schuldner bei geringen Beträgen ihrer Rückzahlungspflicht zu entziehen suchten, indem sie ihre Gläubiger vor einen weit entfernt wohnenden Rabbiner vorluden. In den meisten Fällen verzichteten dann die reicheren Geschäftsleute aus Angst vor den Reisegefahren oder aus Zeitmangel auf das Einklagen der geringen Summen. Vor allem arme Leute, die in ihrer Existenz schon durch geringe Beträge gefährdet waren, wählten öfters diesen Weg. Damit wollte Simon Hakohen dem Recht, ungeachtet der sozialen Probleme, Geltung verschaffen. Trotz der Anordnung des Rabbiners wurde dieses Verbot allerdings nicht allgemein befolgt. Eine weitere wichtige Entscheidung war seine Erlaubnis, auch an den Halbfeiertagen des Pessach und Laubhüttenfestes die Messegeschäfte ausüben zu dürfen. Die beiden Messen des Jahres, die gewöhnlich in die Zeit dieser Feiertage fielen, hatten für die jüdische Bevölkerung eine große wirtschaftliche Bedeutung.