Nachdem die jüdische Bevölkerung seit dem hohen Mittelalter bis in die beginnende Neuzeit hinein aus dem Warenhandel verdrängt worden ware, galt neben dem Geld- und Kreditwesen die Pfandleihe als eines ihrer wesentlichen Betätigungsfelder. Das Pfandleihgeschäft ist auch in Frankfurt in großem Stil betrieben worden. Sowohl Luxuswaren als auch Gegenstände des täglichen Lebens wurden als Pfänder versetzt, um in den Besitz von Bargeld zu kommen. Die Stättigkeitsordnungen regelten das Nähere. Häufig sind die Pfänder nicht mehr eingelöst worden. In diesem Fall war der Bürgermeister zu verständigen, der dem Schuldner eine gewisse Frist setzte, nach deren Verstreichen die Pfänder verfielen. Der Pfandleiher konnte sie dann frei verkaufen. Da die verschiedensten Gegenstände als Pfänder dienten und die Pfandleihe sehr ausgiebig betrieben wurde, hatte der Handel mit verfallenen Pfändern immer die Tendenz, in den freien Warenhandel überzugehen. Damit bot sich die Möglichkeit, bestimmte Handelsbeschränkungen, die der jüdischen Bevölkerung auferlegt waren, zu umgehen. Durch die Pfandleihe waren manche christliche Geschäftsleute, oft kleine Handwerker, stark verschuldet bei den Juden und gerieten bisweilen in ökonomische Abhängigkeit von ihnen. Antijüdische Ressentiments waren oft die Konsequenz. Im Fettmilch-Aufstand von 1614, in dem die Zünfte sich gegen den Rat erhoben, entluden sich auch diese antijüdischen Affekte; dabei kam es zur Plünderung der Judengasse und zeitweiliger Vertreibung der Jüdinnen und Juden aus der Stadt.