1894-1942
Menachem Mendel Kirschenbaum war zur Zeit des Nationalsozialismus Dajan, d.h. rabbinischer Richter, in der Israelitischen Gemeinde. Er wurde 1894 in Krakau geboren und hatte 1927 seine Stelle als Rabbinatsassessor, d.h. Richter am Rabbinischen Gericht, angetreten. In dieser Funktion wurden viele religionsgesetzliche Anfragen an ihn gerichtet, insbesondere nach dem Machtantritt der Nazis. Einer seiner letzten erhalten gebliebenen religionsgesetzlichen Entscheidungen über die Trauergesetze für die von den Nazis umgebrachten und eingeäscherten jüdischen Häftlinge, stammt vom 10. Februar 1939. Da er sie in Frankfurt nicht mehr veröffentlichen konnte, sandte er sie an seinen Bruder in Krakau. Nach der Zwangsemigration der Frankfurter Rabbiner übernahm er zusammen mit Rabbiner Leopold Neuhaus die Funktionen des Gemeinderabbiners. Während er als Orthodoxer die Aufsicht über die Kaschruth, die Einhaltung der rituellen Speisegesetze und die religiösen Angelegenheiten übernahm, fungierte Neuhaus als Prediger in den verbliebenen kleinen Synagogen und Betstuben. Kurz vor Kriegsbeginn floh Kirschenbaum mit seiner Familie nach Belgien. Am Schabbath vor Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, wurde er im September 1942 von der Gestapo verhaftet, nach Auschwitz deportiert und später dort ermordet.