Lotteriekollekteur

12 April 2023

Mitte des 18. Jahrhunderts entwickelte sich das Lotteriewesen, das den Städten, Fürsten, Grafen und Wohltätigkeitsvereinen half, ihre Kassen aufzufüllen. Die Lose wurden durch selbständige Kollekteure vertrieben, die für die Einnahmen gegenüber den Auftraggebern verantwortlich waren und gegenüber den Gewinnern hafteten. Am Lotteriegeschäft beteiligten sich auch zahlreiche Juden, die durch ihre traditionelle Beschäfigung in Geldgeschäften wesentliche Voraussetzungen dafür mitbrachten. In Frankfurt wurde der Vertrieb der Lose von der Stadt allerdings nur an Christen vergeben. Erst im Jahre 1798, nach dem Einmarsch der Franzosen, wurde ein Jude namens Reinganum zum Vertrieb Frankfurter Lose zugelassen. Im Jahre 1801 waren bereits zahlreiche Juden für die Frankfurter Lotterie zugelassen, so dass die Auslosung der jüdischen Feiertage wegen ausgesetzt wurde. Im Jahre 1826 war Isaac Raphael Sinzheim Direktor der Lotteriedirektion, die im Auftrage der Stadt das Losgeschäft überwachte. Bis 1798 hatten sich allerdings schon zahlreiche Frankfurter Juden als Kollekteure auswärtiger Lotterien, die von Herzögen und Grafen aus der Umgebung gegründet worden waren, betätigt. Oftmals stellte ein Kollekteur noch Unterkollekteure ein. Im Gegenzug erhielten sie von ihren Auftraggebern zahlreiche Ehrentitel, z.B. Oberhofagent. Ein weit verbreitetes Unternehmen war die Hanau'sche Landkassenlotterie, zu deren Hofagenten zahlreiche Mitglieder der Familie Stiebel zählten.