Der Rabbiner und Gelehrte Josef Kolon, genannt Josselin von Köln, lebte zwischen 1454 und 1502 in Frankfurt. Nach der Einrichtung der Judengasse bewohnte er dort das Haus Kessel (Nr. 152). Josef Kolon fungierte als Rabbinischer Richter und war Mitglied des rabbinischen Gerichts. In einem Rechtsgutachten ergriff er für den amtierenden Rabbiner Simon Hakohen Partei und stimmte dessen Verbot zu, Streitigkeiten innerhalb der jüdischen Bevölkerung Frankfurts vor einem weit entfernten rabbinischen Gerichtshof auszutragen. Es hatte sich nämlich der Missbrauch entwickelt, dass sich die Schuldner bei geringen Beträgen ihrer Rückzahlungspflicht zu entziehen suchten, indem sie ihre Gläubiger vor einen auswärtig wohnenden Rabbiner vorluden. In den meisten Fällen verzichteten dann die reicheren Geschäftsleute aus Angst vor den Reisegefahren oder aus Zeitmangel auf das Einklagen der geringen Summen. Vor allem arme Leute, die in ihrer Existenz schon durch geringe Beträge gefährdet waren, wählten öfters diesen Weg. Josef Kolon wandte sich ausdrücklich gegen die Ungerechtigkeit, "die Reichtum zu einem Übel" macht "und den Wohlhabenden das Leben nicht gönnt".