Im späten Mittelalter hat es in Frankfurt einige wenige Jüdinnen gegeben, die den Beruf der Ärztin ausübten. So wird um 1430, also noch in der Vorgassenzeit die Augenärtzin Gnenlin genannt, die hier praktizierte. Ihr war vom Rat verboten worden, neben ihrem Beruf noch das Geld- und Kreditgeschäft zu betreiben. Sie wurde mit Ausweisung bedroht, als sie sich nicht daran hielt. Möglicherweise hat sie aber noch jahrzehntelang in der Stadt gewohnt. Fraglich ist allerdings, wie präzise die Berufsbezeichnung als Ärztin im Falle der Gnenlin ist, da in dieser frühen Zeit die allgemeine Professionalisierung des Arztberufs noch nicht voll entwickelt war und auch magische Heilpraktiken noch Anwendung fanden. 1491 wird eine weitere Augenärztin in Frankfurt genannt, die namentlich nicht mehr zu identifizieren ist. Sie scheint so beliebt gewesen zu sein, dass der Rat das sogenannte Nachtgeld, das sie als ortsfremde Jüdin für ihren Aufenthalt in der Stadt hätte zahlen müssen, herabsetze, "damit sie hier bleibe".