Während der Herbstmesse 1603 versammelten sich in Frankfurt Rabbiner und Vertreter wichtiger jüdischer Gemeinden in Deutschland. Ergebnis ihrer Tagung war ein umfangreiches Schriftstück, in dem sie für innerjüdische Rechtsstreitigkeiten als Appellationsinstanzen die rabbinischen Gerichte in fünf Städten bestimmten, gemeinsame Abgaben festlegten und in einer Reihe religionsgesetzlicher Fragen übereinstimmende Regelungen vereinbarten. Die jüdische Gemeinde Frankfurts spielte bei diesem Versuch, eine gemeinsame Organisation für die Jüdinnen und Juden im Reich zu schaffen, die zentrale Rolle. Hier war nicht nur einer der fünf vereinbarten Appellationsgerichtshöfe, die Initiative scheint auch von Frankfurt als der damals größten Gemeinde in Deutschland ausgegangen zu sein. Drei Jahre später wurde die Frankfurter Versammlung durch einen Bonner Juden beim Erzbischof von Köln als Verschwörung gegen die Rechte des Kaisers und der Fürsten denunziert. Der daraufhin alarmierte Kaiser leitete sofort eine Untersuchung ein, in der als erstes die 1603 verabschiedete hebräische Urkunde von verschiedenen Rabbinern übersetzt werden musste. Die Untersuchung zog sich jedoch noch über mehrere Jahre hin, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Die von den deutschen Jüdinnen und Juden initiierte gemeinschaftliche Organisation auf Reichsebene war jedoch nach der Intervention des Kaisers und der Fürsten nicht mehr zu realisieren.