Im Jahre 1460 fasste der Frankfurter Rat den Beschluss, für die Jüdinnen und Juden der Stadt ein von den christlichen Bewohner*innen abgetrenntes Ghetto zu errichten. Die Juden mussten ihre angestammten Wohnsitze im Zentrum der Altstadt verlassen und ihre nur wenige Meter vom Dom entfernt gelegene Synagoge aufgeben. Bereits in den dreißiger Jahren des 15. Jahrhunderts hatte im Rat die Diskussion um eine Umsiedlung der Jüdinnen und Juden eingesetzt, in der als Alternative mehrfach die vollständige Vertreibung der Jüdinnen und Juden erwogen wurde. Auch König Friedrich III. hatte sich zweimal in diesen Streit eingeschaltet und in Briefen an den Rat die Zerstörung der Synagoge und die Umsiedlung der Jüdinnen und Juden verlangt: Durch das "Geschrei der Juden in ihrer Synagoge" würde der Gottesdienst im Dom geschmäht werden. Die jüdische Gemeinde wehrte sich mit Bittschriften gegen den Verlust ihrer Synagoge und ihrer Wohnhäuser und konnte so auch über drei Jahrzehnte die befürchtete Umsiedlung in einen abgelegenen Teil der Stadt abwenden. Der vom Rat schließlich doch beschlossene Bau einer eigenen Judengasse in der Frankfurter Neustadt ging einher mit einer Reihe weiterer Maßnahmen, die der Rat in diesen Jahren ergriff, um die Kontakte zwischen Jüdinnen und Juden und Christinnen und Christen zu verringern. So wurde den Jüdinnen und Juden seit den fünfziger Jahren vorgeschrieben, sich durch Kennzeichen an ihrer Kleidung von den Christinnen und Christen zu unterscheiden. Letztere durften nicht mehr an jüdischen Festen und Hochzeiten teilnehmen, Jüdinnen und Juden wurde der Besuch der Badestuben in der Stadt verwehrt. Nachdem die Stadt mit dem Bau der neuen Synagoge, einer Mikwe und der ersten Wohnhäuser begonnen hatte, wurden die Juden 1462 aufgefordert, in ihre neuen Wohnsitze umzuziehen. Im Unterschied zu früher durften sie hier keinen Haus- und Grundbesitz mehr erwerben. Die Häuser in der Judengasse blieben im Besitz des Rates, obwohl die Jüdinnen und Juden seit 1465 Neubauten selbst finanzieren mussten.