Ärzte

12 April 2023

Jüdische Ärzte genossen im hohen Mittelalter oft großes Ansehen. Weltliche und geistliche Oberhäupter bis hin zu Kaisern und Päpsten ließen sich von jüdischen Leibärzten behandeln. Auch in Frankfurt gab es schon im 14. Jahrhundert, also noch in der Vorgassenzeit, jüdische Ärzte, die sowohl bei Christinnen und Christen als auch bei Jüdinnen und Juden praktizierten. Der jüdische Arzt Jacob von Straßburg war damals sogar vom Rat als städtischer Wundarzt angestellt. Auch Frauen betätigten sich vereinzelt in diesem Berufszweig, so die Ärtzin Gnenlin. Verstärkt seit dem 16. Jahrhundert gerieten die jüdischen Ärzte unter erheblichen Druck. Der latente Antijudaismus der Reformation ebenso wie die Konkurrenzangst der christlichen Ärzte erschwerten ihre berufliche Entfaltung. So setzten die christlichen Ärzte in Frankfurt 1574 durch, daß sich ihre jüdischen Kollegen ungeachtet auswärtiger Hochschuldiplome noch einmal einer gesonderten Prüfung unterziehen mußten, um die Berechtigung zur Ausübung ihres Berufs zu erlangen. Das Tätigkeitsfeld der jüdischen Mediziner wurde so bis zur Emanzipation immer mehr auf jüdische Patient*innen eingeschränkt. Allerdings haben trotz aller Schwierigkeiten auch immer wieder Christinnen und Christen ihren Rat gesucht. Seit dem 17. Jahrhundert hatte die jüdische Gemeinde ständig zwei Gemeindeärzte angestellt, darunter zum Teil Berühmtheiten ihrer Zeit wie den Arzt Delmedigo. Genaue Instruktionen und vertragliche Vereinbarungen regelten ihre Rechte und Pflichten. So mußten sie beispielsweise Arme unentgeltlich behandeln; für die Behandlung wohlhabender Patienten wurden genaue Honorare festgelegt, höhere Beträge durfte der Arzt nur nehmen, wenn sie der Patient freiwillig gab. Um die Gesundheitsversorgung der jüdischen Bevölkerung zu garantieren, durften die angestellten Ärzte ohne Genehmigung der Gemeindevorsteher die Stadt nicht für längere Zeit verlassen.