Die Mikweh ist ein rituelles Tauchbad, dass der Wiedererlangung der religionsgesetzlich vorgeschriebenen Reinheit dient. Die Thora schreibt eine Reihe von Fällen vor, in denen ein Reinigungsbad notwendig ist, z.B. nach aussätzigen Krankheiten, nach der Berührung von Leichen und für Frauen nach ihrer Menstruation. Die Mikweh muss nach religionsgesetzlich bestimmten Vorschriften angelegt sein. Sie muss eine Mindestgröße besitzen und das Wasser des Tauchbades muss "fließend" sein, d.h. Grundwasser oder gesammeltes Regenwasser. Die Mikweh muss einen Mindestinhalt von 800 Liter Wasser haben. In der Judengasse gab es mehrere Mikwen. Die älteste war das alte kalte Bad, das später zum Tanzhaus und seit 1711 zum Steinernen Haus wurde. Im Jahre 1587 wurde hinter der Synagoge das neue kalte Bad erbaut, das 1711 und 1721 abbrannte. Hinter der Synagoge befand sich auch das neue Kaltweiberbad, dessen Bau im Jahre 1602 genehmigt worden war. Da religionsgesetzlich der Geschlechtsverkehr mit einer Frau nach der Menstruation oder einer Geburt ohne ein in der Mikwe genommenes Reinigungsbad verboten ist, hat die Mikwe bis auf den heutigen Tag ihre Wichtigkeit beibehalten. In jeder jüdischen Gemeinde gab und gibt es deshalb mindestens eine den religiösen Vorschriften entsprechende Mikwe. Die Mikwe dient ferner zum Eintauchen neuer Gefäße, bevor sie gebraucht werden dürfen.