Für Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts werden in der Judengasse vier "Makler" nachgewiesen. Makler hatten in der Messe- und Handelsstadt eine wichtige Funktion bei der Abwicklung des Waren- und Geldverkehrs. Ursprünglich hatten sie eher fiskalische und polizeiliche Aufgaben als Zollbeamte, Messer, Wieger, Beschauer von Waren etc. Aber seit Ende des 16. Jahrhunderts traten die wirtschaftlichen Funktionen stärker hervor: Makler brachten interessierte Käufer und Verkäufer gegen eine entsprechende Gebühr zusammen, beteiligten sich an der Aushandlung der Modalitäten des Geschäfts und bezeugten zugleich die Abmachungen. Sie waren also für die Gewährleistung eines fairen und verlässlichen Geschäftsverkehrs wichtig. Um diese Funktion ausüben zu können, mussten sie sich bei der Stadtkasse einschreiben und beeidigen lassen sowie einen Teil ihrer Gebühreneinnahmen dort abgeben. Mit dem Anstieg des Messeverkehrs war die Zahl der Makler von neun im Jahre 1580 auf 48 im Jahre 1589 angewachsen. Auch Juden versuchten in diesem Bereich Fuß zu fassen. Christliche Makler protestierten aber gegen ihre Betätigung und so wurde ihre Zahl für lange Zeit auf nur vier festgelegt. Der Beruf des Maklers ist nah verwandt dem von Frankfurter Juden häufig ausgeübten Beruf des Wechslers bzw. Wechselmaklers.