Unter Frankfurts Jüdinnen und Juden haben sich schon früh Frauen geschäftlich betätigt. Neben Frauen wie Ryke oder Reyle ist Zorline ein herausragendes Beispiel. Sie lebte im 14. Jahrhundert, also noch vor Errichtung des Frankfurter Ghettos, der Judengasse. Sie war die Witwe Fifelins von Dieburg und in zweiter Ehe mit dem reichen Frankfurter Juden Süßkind von Weinheim verheiratet. Ihre Geschäfte als Pfandleiherin, die sie in großem Stil – manchmal in Gemeinschaft mit ihren Kindern – betrieb, hat sie aber weitgehend unabhängig von ihrem Mann getätigt. Zu ihren Schuldnern gehörten bedeutende Persönlichkeiten wie etwa der Erzbischof von Mainz. Ihre Geschäfte hatten einen solchen Umfang, dass der Historiker Isidor Kracauer sie als die kapitalkräftigste Kreditgeberin am Mittelrhein einschätzt und mit dem Titel "Geldfürstin ihrer Zeit" versieht. Im Zuge der von König Wenzel angeordneten "Judenschuldentilgung" wurden 1391 ihre Schuldscheine konfisziert. Zorline und alle anderen Frankfurter Jüdinnen und Juden wurden gezwungen, ihre Schulden zu erlassen.