Viehmarkt mit Blick auf die Hinterhäuser der Judengasse

1784 wurde der Viehmarkt hinter die Ostmauer den Judengasse verlegt. Die Judengasse wurde zudem durch eine Mauer vom Rest der Stadt getrennt. Zwar besteht seit 1811 kein Ghettozwang mehr für die jüdischen Bewohner*innen der Stadt, doch sind diese den übrigen Bürger*innen rechtlich noch nicht gleichgestellt. 1824 erhalten sie stattdessen den Status "israelitische Bürger*innen", wodurch sie zwar privatrechtlich weitestgehend gleichgestellt wurden, ihnen politische Recht jedoch weiterhin verwehrt wurden.