Alter Viehhof an der Rückseite der Judenmauer

Der Viehmarkt wurde 1784 hinter die Ostmauer der Judengasse verlegt. Zwar besteht seit 1811 kein Ghettozwang mehr für die jüdischen Bewohner*innen der Stadt, doch sind diese den übrigen Bürger*innen rechtlich noch nicht gleichgestellt. 1824 erhalten sie stattdessen den Status "israelitische Bürger*innen", wodurch sie zwar privatrechtlich weitestgehend gleichgestellt wurden, ihnen politische Recht jedoch weiterhin verwehrt wurden.